Deine Antworten zum Digital
Green-Bond 31

FAQ zum Digital Green Bond 31

Der Digital Green Bond 31 ist eine digitale Anlage nach Schweizer Recht, emittiert von der Investerra AG in St. Gallen. Er dient der Finanzierung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energieinfrastruktur in der Schweiz.

Der zentrale Unterschied ist die digitale Emission und die digitale Verwahrung bzw. Abwicklung. Beim Digital Green Bond 31 werden die Anteile in eine Wallet geliefert und können über BX Digital gehandelt werden. Ein klassischer Green Bond wird typischerweise nicht in dieser Form digital verwahrt und gehandelt.

Emittentin ist die Investerra AG, St. Gallen, eine Tochtergesellschaft der SAK St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG . Die Mittel fliessen in Projekte der erneuerbaren Energieinfrastruktur in der Schweiz von privaten Hausbesitzern und KMUs, insbesondere in Photovoltaik, Wärmepumpen, Energiespeicher/BESS, Biogaslösungen, Wärmeverbundsysteme und in Ladeinfrastrukturen. Die Kapitalallokation erfolgt über eine digitale Plattform.

Die Laufzeit beträgt 5 Jahre, vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2031. Der Zinssatz beträgt 2.75 % p.a. Die Stückelung beträgt CHF 1’000 pro Anteil, die Mindestzeichnung CHF 5’000.

Die Zinsen sind halbjährlich zahlbar jeweils am 30.6. und 31.12., erstmals am 31.12.2026. Die Zahlung wird von Investerra über ihr Konto bei ISP veranlasst. Ausbezahlt wird nach Abzug von 35 % Verrechnungssteuer. Die Rückzahlung findet per 30. Juni 2031 statt.

Welche Wertpapierkennnummer/ Valor hat der Digital Bond 31?

Der Valor der Anleihe ist 132'233'407 und die International Securities Identification Number (ISIN) ist CH1322334074.

Eine Investition ist immer mit Risiken verbunden ist, einschliesslich eines möglichen Verlusts des investierten Kapitals. Sämtliche Risikokategorien wie etwa das Emittentenrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Marktpreisrisiko oder das Technologie- und Plattformrisiko sind im Emissionsprospekt (unter «Wesentliche Risiken» ab Seite 23) ausführlich beschrieben. Den Prospekt ist hier ersichtlich (Verlinkung).

Falls der Digital Green Bond 31-Inhaber nicht mehr im Besitz seiner privaten Schlüssel oder eines mit dem Konto verbundenen Geräts ist oder keine Anmelde- oder Identifizierungsdaten vorlegen kann, kann der Digital Bond-Inhaber alles seine Digital Bonds oder den Zugriff auf sein Konto oder beides verlieren. Die Emittentin ist weder verpflichtet, Digital Bonds wiederherzustellen noch irgendwelche sonstigen Entschädigungen und/oder Ersatzleistungen an den Digital Bond-Inhaber zu entrichten.

Der Digital Green Bond 31 und die Coupons (Zinszahlungen) der Anleihe stellen direkte, ungesicherte, unbedingte und nicht nachrangige Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang (pari passu) mit allen anderen bestehenden und zukünftigen ungesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch die Statuten, zwingende gesetzliche oder allgemein geltende Bestimmungen der Vorrang eingeräumt wird.

Das Produkt eignet sich für Privatanleger bis CHF 100’000 Anlagevolumen sowie grundsätzlich für Anleger, die eine Wallet bzw. Aufbewahrungslösung nutzen können und bereit sind, den KYC-/Identifikationsprozess zu durchlaufen. Die Personen müssen in der Schweiz oder Liechtenstein leben und ein Schweizer Bankkonto besitzen.

Die Anleger haben ein grundsätzliches Interesse an einer verzinsten Anleihe, welche das Kapital in Projekte für erneuerbare Energie einsetzt.

Ja, nach der Emission wird ein Kauf und Verkauf des Digital Green Bond 31über BX Digital möglich sein. Die entsprechenden Vorkehrungen sind zur Zeit im Gange.

BX Digital ist der Schweizer Handelsplatz für digitale Assets mit dezentraler Abwicklungs-Infrastruktur. Es ist geplant, dass der Digital Green Bond 31 über dies Börse gehandelt werden kann.

ISP fungiert, mit Support von Investerra, als Liquidity Manager. Das bedeutet, sie unterstützen damit die Marktliquidität.

Eine Wallet ist für Privatanleger ist eine Wallet vor Unterzeichnung des Zeichnungsscheins erforderlich. Der Public Key ist eine zwingende Angabe im Zeichnungsschein. Die digitale Anleihe wird nach Prüfung und Ablauf der Rücktrittsfrist auf diese Wallet übertragen.

Es gibt auch die Möglichkeit, sofern der Service angeboten wird, dass der Anleger die Anleihe in einer Wallet bei der Hausbank verwahrt. Zurzeit bieten die folgenden Banken solche Wallets an:

Ja. Die Anleihe kann auch bei einem offiziellen Verwahrer bzw. einer Depotstelle oder Bank verwahrt werden.

Weil die Emission zur Finanzierung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energieinfrastruktur in der Schweiz verwendet wird. Die Mittel sind also zweckgebunden für die Finanzierung von spezifischen Energieprojekten, insbesondere in Photovoltaik, Wärmepumpen, Energiespeicher/BESS, Biogaslösungen, Wärmeverbundsysteme und in Ladeinfrastrukturen.

Die Mittel fliessen ausschliesslich in die Finanzierung von Projekten von erneuerbaren Energien. Das sind insbesondere Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Energiespeicher, Biogaslösungen, Wärmeverbundsysteme, Ladeinfrastruktur und Pflanzenkohle. Aktuell umfasst das Portfolio weit über 200 finanzierte Projekte in allen Regionen der Schweiz.

Anleger erhalten mindestens halbjährlich einen Nachhaltigkeitsreport. Zusätzlich wird jährlich über den Geschäftsgang von Investerra berichtet. Der Anleger erhält die Informationen direkt an seine E-Mail Adresse.

Von der Investerra AG werden für die Emission keine Gebühren erhoben.

Es können bei allfälligen externen Dienstleistern des Anlegers, wie zum Beispiel seiner Bank oder der Aufbewahrungsstelle wie auch beim Kauf/Verkauf über BX Digital Gebühren entstehen.

Der einfachste Weg ist hier über die Webseite von Investerra. Du liest den Prospekt und beantwortest den Fragebogen über Mittelherkunft, Wohnort und darüber, ob Du oder Jemand aus dem näheren Umfeld eine politisch exponierte Person ist. Parallel eröffnest Du, falls nicht bereits vorhanden, eine Wallet (z.B. bei base.org oder metamask.io) oder informierst Dich bei Deiner Bank, ob bei ihnen eine digitale Verwahrung möglich ist. Ohne PublicKey von der Wallet ist eine Zeichnung nicht möglich. Als nächster Schritt füllst Du den Zeichnungsschein aus und führst in der Folge die Identifikation online durch. Dafür wird Dir ein separater Link gesendet.

Danach prüft Investerra sämtliche Unterlagen, akzeptiert die Zeichnung und signiert den Zeichnungsschein digital. Anschliessend überweist der Anleger den Nominalbetrag. Nach Zahlungsprüfung und dem Ablauf der Rücktrittsfrist wird die digitale Anleihe auf die Wallet übertragen.

Der Digital Green Bond 31 wird nur Personen und darf nur an Personen verkauft/übertragen werden, die gemäss den für sie geltenden Gesetzen sowie den Bestimmungen dieser Vereinbarung zum Erwerb, zum Halten und zum Verkauf dieser Digital Green Bonds 31 berechtigt sind.

Darüber hinaus dürfen die Digital Green Bonds 31 nicht an politisch exponierte Personen oder Personen verkauft/übertragen werden, die auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder einer anderen Sanktionsliste stehen.

The Bonds have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended and may not be offered or sold within the United States of America.

In relation to each Member State of the European Economic Area and the United Kingdom, the Issuer represents and agrees that it has not made and will not make an offer of Bonds which are the subject of the offering contemplated by the Prospectus to the public in that Member State or the United Kingdom:

Der Digital Green Bond 31 richtet sich an Anleger mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein, welche über ein Bankkonto in der Schweiz/Liechtenstein verfügen.

Das Lesen und Verstehen der offiziellen Emissionsunterlagen, namentlich des Prospektes und des Zeichnungsscheins sind zwingend.

Die Identifikation läuft über einen externen Partner ab. Dazu erhält der Anleger einen Online-Link, welchen ihn in wenigen Schritten identifiziert.

Ein Zeichnung ist ab sofort bis zum 30. Juni 2026 möglich.

Mindestes-Investment ist CHF 5'000.-

Investerra signiert nach Eingang des Kapitals den Zeichnungsschein digital und überträgt die digitale Anleihe in die Wallet. Ein Kontoauszug wird nicht versendet. Der Anleger erhält aber halbjährlich eine schriftliche Mitteilung über die Zinszahlung. Darauf ist auch der investierte Betrag, der Zinssatz und die direkt abgezogene Verrechnungssteuer sichtbar.

Es gibt einen genehmigten Prospekt, welcher sämtliche Angaben zum Green Bond 31 beinhaltet.

Ja. Der Emissionsprospekt wurde am 7. April 2026 von der Prüfstelle der BX Swiss AG genehmigt. Die Prüfstelle hat den Prospekt i.S.v. Art. 51 Abs. 1 Satz 2 FIDLEG hinsichtlich Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt sind.

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