Teilnahmebedingungen
Empfehlungsprogramm
Teilnahmebedingungen
Empfehlungsprogramm
I. Berechtigung zur Teilnahme
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Um am Empfehlungsprogramm teilzunehmen, muss die teilnehmende Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und ein Mindestalter von 25 Jahre haben. Gewerbsmässige Kreditvermittler sind für die Teilnahme am Programm ausgeschlossen.
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Als "EmpfehlerIn* wird jene Person bezeichnet, die eine andere Person vermittelt oder wirbt. Als "NeukundIn" wird jene Person bezeichnet, die vermittelt oder geworben wird. Das Empfehlungsprogramm wird in diesen Teilnahmebedingungen als "Empfehlungsprogramm" bezeichnet.
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An dem Programm können sowohl aktuelle Kunden der Investerra AG als auch Nicht-Kunden der Investerra AG teilnehmen.
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Die Anwerbung der eigenen Person mit dem Zweck die Prämie zu erhalten ist ausgeschlossen. EmpfehlerIn und NeukundIn müssen verschiedene natürliche Personen sein.
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Die zusammengehörigen Personen, EmpfehlerIn und NeukundIn, müssen ihren ständigen Wohnsitz an unterschiedlichen Adressen nachweisen können. EmpfehlerIn und NeukundIn dürfen nicht mit der jeweils anderen Person im selben Haushalt leben.
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Die Investerra AG ist berechtigt, Personen nach eigenem Ermessen vom Empfehlungsprogramm auszuschliessen, wenn dies begründet ist. Dazu gehören die folgenden Gründe:
- Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Investerra AG oder des Empfehlungsprogramms- Falsche Angaben gegenüber der Investerra AG- Versuch von betrügerischen Aktivitäten mit Bezug auf das Empfehlungsprogramm.
II. Empfehlungsmechanismus
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Um jemanden zu werben, teilt der/die EmpfehlerIn via selbst gewählten Kanal das aktuelle Angebot der Investerra AG. Die Kommunikation kann an Freunde, Familie, Bekannte oder andere Personen erfolgen, die sich potentiell für eine Finanzierung mit der Investerra AG interessieren, sofern diese dem Erhalt der jeweiligen Kommunikation über den gewählten Kanal zugestimmt haben.
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Der/die EmpfehlerIn ist dafür verantwortlich, dass der/die NeukundIn die Empfehlung bei Abschluss eines Vertrages mit Investerra AG erwähnt. Die Investerra AG ist nicht verantwortlich für die manuelle Nachverfolgung oder Gutschrift von Empfehlungen, die nicht erwähnt wurden. Der Anspruch auf die Prämie erlischt, wenn die Empfehlung nicht kommuniziert wird.
III. Prämien
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Prämie für EmpfehlerIn: Wenn eine geworbene NeukundIn erfolgreich eine Finanzierung mit Investerra AG abschliesst und die Empfehlung aktiv kommuniziert, hat der/die EmpfehlerIn Anspruch auf eine Prämie von 150 CHF. Diese wird auf ein Konto bei einer Schweizer Bank, lautend auf seinen/Ihren Namen überwiesen.
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Prämie für NeukundIn: Der/die geworbene NeukundIn, der/die einen Vertragsabschluss zur Finanzierung via Empfehlung und mit Nennung der Empfehlung tätigt, erhält eine Prämie von 150 CHF auf ein Konto bei einer Schweizer Bank, lautend auf seinen/ihren Namen überwiesen.
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Der Anspruch auf die Prämie entsteht 30 Tage nach erfolgreichem Vertragsabschluss einer Finanzierung mit der Investerra AG.
IV. Datenschutz
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Alle persönlichen Daten, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms gesammelt werden, werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinie der Investerra AG bearbeitet.
V. Allgemeines
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Die Investerra AG behält sich das Recht vor, die Prämie innerhalb eines Zeitfensters von weiteren 30 Tagen nach Entstehen des Prämienanspruchs auszuzahlen.
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Das Empfehlungsprogramm unterliegt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen.
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Die Investerra AG hat die Möglichkeit, die genauen Bedingungen des Empfehlungsprogramms jederzeit mit oder ohne Vorankündigung anzupassen oder aufzuheben.
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Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm erklären sich der/die EmpfehlerIn unad der/die NeukundIn mit diesen Bestimmungen und Bedingungen einverstanden.
Zuletzt aktualisiert am 20.02.2024
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